AKR
Antikorruptionsrichtlinien der Qualiprom AG
Veröffentlicht von: Qualiprom AG, Militärstrasse 76, 8004 Zürich, Schweiz
Firmenkennzeichnung: CHE-109.756.116 - Unionsmarke Nr. 002917946
Verantwortlich: Jules Kistler, Mitglied des Verwaltungsrats
Kontakt: jules.kistler@qualiprom.ch – Telefon 079 731 03 36
Diese Richtlinie wurde vom Verwaltungsrat der Qualiprom AG genehmigt.
Stand: 29.10.2023 [Datum der letzten Aktualisierung]
Einleitung
Korruption und Bestechung sind illegal und unethisch. Sie destabilisieren Gemeinschaften, untergraben die Rechtsstaatlichkeit und stellen eine ernsthafte Bedrohung für den nachhaltigen wirtschaftlichen Fortschritt und das gesunde Funktionieren der Märkte dar. Wenn wir dem Risiko von Korruption und Bestechung nicht entgegenwirken, kann dies unsere Reputation untergraben und Untersuchungen, Geldstrafen bzw. andere Strafen für das Unternehmen bzw. Einzelpersonen zur Folge haben.
Wir unterstützen keinerlei Korruption und wir bestechen niemanden, ganz gleich wie die örtlichen Gepflogenheiten sein mögen.
Die Qualiprom AG hat eine klare Position zur Korruption:
Das Angebot, die Zahlung, die Genehmigung, die Aufforderung und die Annahme von Bestechungsgeldern und anderen unzulässigen Vorteilen ist inakzeptabel. Diese Antikorruptionsrichtlinie beschreibt die Vorgehensweise der Qualiprom AG zur Verhinderung von Bestechung und anderen Formen der Korruption.
Für wen gilt die Richtlinie
Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter sowie Vertragspartner, die unter der direkten Aufsicht der Qualiprom AG stehen und die für einen Auftrag oder eine Dienstleistung der Qualiprom AG tätig sind, die direkt oder indirekt von der Qualiprom AG weltweit kontrolliert oder betrieben werden.
Was ist unsere Verpflichtung
Wir dulden keine Bestechung jeglicher Art, weder bei einem Amtsträger noch bei einer Privatperson. Wir bieten einem Amtsträger oder einer Privatperson niemals direkt oder indirekt Bestechungsgelder jeglicher Art, stellen diese bereit oder genehmigen sie. Wir fordern oder akzeptieren niemals Bestechungsgelder jeglicher Art, weder direkt noch indirekt. Eine Bestechung kann monetärer oder nichtmonetärer, materieller oder immaterieller Art sein.
Eine Bestechung kann folgende Formen annehmen:
• Geldzahlungen
• Geschenke und Einladungen
• Nachlässe, Darlehen zu nichtkommerziellen Bedingungen
• Rabatte oder Schmiergelder für erbrachte Dienstleistungen
• Nutzung von Vermögenswerten mit einem Nachlass oder unentgeltlich
• Sponsoring, gemeinnützige Spenden
• politische Beiträge
• Anstellungen oder Praktika
Um unser Bestechungs- und Korruptionsrisiko zu steuern, setzen wir Kontrollen ein, die sich auf den Umgang mit Amtsträgern, Geschenken und Einladungen, unseren Geschäftspartnern, Sponsoring und Spenden, politischen Beiträgen und Dokumentation beziehen. Wir bleiben wachsam gegenüber Warnsignalen hinsichtlich Korruption und Bestechung und melden sie an die Vertragspartner.
Amtsträger
Der Umgang mit Amtsträgern birgt ein höheres Risiko von Korruption oder des Anscheins von Korruption. Wir sind besonders vorsichtig, wenn wir mit Amtsträgern kommunizieren, Geschenke und Einladungen mit Amtsträgern austauschen oder Amtsträgern Unterstützung gewähren.
Erleichterungszahlungen - Facilitation Payments
In bestimmten Rechtsordnungen können Amtsträger geringe Zahlungen verlangen, die als Facilitation Payments bekannt sind, um die Durchführung einer routinemässigen staatlichen Handlung zu beschleunigen oder zu sichern, wie z. B. die Ausstellung von Genehmigungen, Lizenzen oder anderen offiziellen Dokumenten, die Bearbeitung von Regierungspapieren wie Visa, die Erteilung von Zollabfertigungen, die Bereitstellung von Polizeischutz, die Erbringung von Versorgungsdiensten oder die Abwicklung von Fracht. Facilitation Payments sind eine Form der Bestechung. Wir zahlen weder Facilitation Payments noch genehmigen wir die Zahlung von Facilitation Payments.
Zahlungen auf Grund von Nötigung und Erpressung
Für die Qualiprom AG steht die körperliche Sicherheit und das Wohlergehen aller seiner Mitarbeitenden und Vertragspartner und die Sicherheit unserer Infrastruktur an erster Stelle. Sind unser Wohlergehen oder unsere Sicherheit gefährdet, ergreifen wir angemessene Schritte, um die Gefahr von uns abzuwenden. In Ausnahmefällen kann dies eine Zahlung beinhalten, damit unsere Sicherheit in dieser Situation gewährleistet ist. Wir müssen einen solchen Vorfall melden, sobald wir dies auf sichere Art und Weise tun können.
Geschenke und Einladungen
Der korrekte Umgang mit der Vergabe und Annahme von Geschenken und Einladungen ist besonders wichtig zur Vermeidung des Risikos, dass es sich dabei um tatsächliche oder anscheinende Bestechung und Korruption handelt.
Wir dürfen Geschenke nur vergeben oder annehmen, wenn sie:
• in gutem Glauben, nur gelegentlich und nach angemessenen Massstäben
• eine im Geschäftsleben übliche Aufmerksamkeit darstellen
• nicht einen materiellen oder immateriellen Wert von CHF 100.00 überschreiten
Wir dürfen Geschenke nicht vergeben oder annehmen, wenn sie:
• mit der Absicht erfolgen, auf Beeinflussung der Entscheidungsfindung
• mit der Absicht erfolgen, einen unangemessenen Vorteil zu erhalten
• so beschaffen sind, dass sie in irgendeiner Weise als Bestechung angesehen
werden können, odere in bar erfolgen, etwa in Form von Prepaid-Karten oder
Geschenkgutscheinen, die gegen Bargeld eingelöst werden können.
Sponsoring, gemeinnützige Spenden und gemeinschaftliche Investitionen
Wir unterlassen grundsätzlich Sponsoring, gemeinnützige Spenden oder gemeinschaftliche Investitionsprojekte, mit denen Bestechung verschleiert oder ein unzulässiger Geschäftsvorteil erlangt werden könnte. Vor einem Sponsoring, gemeinschaftlichen Investitionsprojekten oder gemeinnützigen Spenden stellen wir sicher, dass wir eine risikobasierte Prüfung durchführen.
Politische Beiträge
Wir versuchen nicht, den politischen Prozess durch unzulässige oder korrupte Mittel zu beeinflussen. Um dieses Risiko zu minimieren, leisten wir keinerlei Beiträge in Form von Geldern oder Ressourcen für politische Kampagnen, politische Parteien, politische Kandidat/innen oder politisch verbundene Organisationen.
Geschäftspartner
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie unsere Verpflichtung zu ethischen und verantwortungsvollen Geschäftspraktiken teilen. Wir autorisieren niemals einen Geschäftspartner, sich in unserem Namen an Bestechung oder Korruption zu beteiligen. Wir achten darauf, wer unsere Geschäftspartner sind. Um unser Bestechungs- und Korruptionsrisiko im Zusammenhang mit unseren Geschäftspartnern zu steuern, setzen wir eine Reihe von Kontrollen zur Prüfung ein. Dabei nutzen wir einen risikobasierten Ansatz. Wir führen eine ausführliche Risikobewertung durch, bevor wir diese Art von Beziehungen eingehen, um das mit diesen Beziehungen verbundene Korruptionsrisiko zu identifizieren, bewerten und mindern zu können. Falls angebracht, führen wir auch eine kontinuierliche Überwachung und regelmässige Überprüfung unserer Beziehungen durch.
Genaue Dokumentation
Wir stellen sicher, dass alle Transaktionen in Übereinstimmung mit unseren Verfahren korrekt in den Büchern und Aufzeichnungen der Qualiprom AG dokumentiert werden und die Art und den Gegenstand der Transaktion wiedergeben.
Offene Kommunikation
Wir sind alle dafür verantwortlich, dass wir unsere Verpflichtungen einhalten. Die Qualiprom AG erwartet von seinen Mitarbeitenden und Vertragspartnern, dass sie mit ihren Vorgesetzten, ihrer Aufsichtsperson oder über andere verfügbare Meldekanäle offen über mögliche Verstösse gegen den Verhaltenskodex und diese Richtlinie sprechen und diesbezügliche Bedenken äussern. Die Qualiprom AG nimmt Bedenken ernst und bearbeitet sie unverzüglich. Die Qualiprom AG toleriert keinerlei Vergeltungsmassnahmen gegen Personen, die offen über Verhaltensweisen sprechen, die ihrer Ansicht nach unethisch oder rechtswidrig sind oder nicht unserem Verhaltenskodex und unseren Richtlinien entsprechen. Sofern es sich nicht um bewusste Falschmeldungen handelt, gilt dies auch dann, wenn sich die Bedenken als unbegründet herausstellen.
Auswirkungen
Unsere Richtlinien unterstützen unsere Werte und unseren Verhaltenskodex und spiegeln wider, was uns wichtig ist. Wir nehmen Verstösse gegen unsere Richtlinien ernst. Je nach Schwere des Verstosses können die Konsequenzen von einer Abmahnung bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen.
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